In Dietikon besuchen rund 3'000 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten- bis zur Sekundarstufe die öffentliche Schule, welcher sechs Schuleinheiten angehören.
Die Schulpflege ist für die strategische Führung der Schule Dietikon zuständig. Für die Aufgaben der Schulpflege ist §42 des Volksschulgesetzes zentral, denn es regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen:
Die Schulpflege leitet und beaufsichtigt die Schulen. Sie vollzieht die kantonalen Erlasse und Beschlüsse, soweit aufgrund der Gesetzgebung oder des Organisationsstatuts nicht ein anderes Organ dafür zuständig ist.
Weiter ist sie verantwortlich für die Personalangelegenheiten der Schulleitenden und der Lehrpersonen. Der Schulpflege obliegt zudem die generelle Zuteilung der Schülerinnen und Schüler an die Schuleinheiten. Ebenfalls in ihre Zuständigkeit fällt die Zuweisung der nötigen finanziellen Mittel an die Schulen und die Kontrolle über deren Verwendung, sowie die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur. Die Schulpflege ist für angemessene Informationen über die schulischen Angelegenheiten in der Öffentlichkeit besorgt.
Die Anforderungen an ein Schulpflegemitglied wurden im Hinblick auf die anstehenden Wahlen im Frühjahr 2022 definiert. Die Dokumenten dazu finden Sie hier.
Mit den aktuellen Legislaturzielen 2018 - 2022 möchte die Schulpflege Dietikon in den nächsten Jahren die pädagogische Arbeit in den Schulen unterstützen. Die acht Ziele finden Sie hier.
Die Schulpflege hat am 2. Juli 2019 das neue Organisationsstatut bewilligt. Es tritt per 1. September 2019 in Kraft.
Die Broschüre finden Sie hier.
Die Führungsleitsätze der Schulpflege Dietikon lauten: