In Dietikon besuchen rund 3'000 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten- bis zur Sekundarstufe die öffentliche Schule, welcher sechs Schuleinheiten angehören.
Die Schulpflege ist für die strategische Führung der Schule Dietikon zuständig. Für die Aufgaben der Schulpflege ist §42 des Volksschulgesetzes zentral, denn es regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen:
Die Schulpflege leitet und beaufsichtigt die Schulen. Sie vollzieht die kantonalen Erlasse und Beschlüsse, soweit aufgrund der Gesetzgebung oder des Organisationsstatuts nicht ein anderes Organ dafür zuständig ist.
Weiter ist sie verantwortlich für die Personalangelegenheiten der Schulleitenden und der Lehrpersonen. Der Schulpflege obliegt zudem die generelle Zuteilung der Schülerinnen und Schüler an die Schuleinheiten. Ebenfalls in ihre Zuständigkeit fällt die Zuweisung der nötigen finanziellen Mittel an die Schulen und die Kontrolle über deren Verwendung, sowie die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur. Die Schulpflege ist für angemessene Informationen über die schulischen Angelegenheiten in der Öffentlichkeit besorgt.
Die Anforderungen an ein Schulpflegemitglied wurden im Hinblick auf die anstehenden Wahlen im Frühjahr 2022 definiert. Die Dokumenten dazu finden Sie hier.
Mit den folgenden vier Legislaturzielen möchte die Schulpflege die zukunftsgerichtete pädagogische Arbeit in den Schulen unterstützen. Die vier Ziele finden Sie hier.
Die Schulpflege hat am 31. Mai 2022 die Anpassung der Geschäftsordnung bewilligt. Sie tritt per 1. Juli 2022 in Kraft.
Das Dokument finden Sie hier.
Die Führungsleitsätze der Schulpflege Dietikon lauten: